Fachbereich 33 - Gesundheitswesen / Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist sowohl für die Stadt Aschaffenburg als auch den Landkreis Aschaffenburg zuständig. Es erfüllt seine Aufgaben aufgrund bestehender gesetzlicher Grundlagen.


Reisen mit Betäubungsmitteln (Schengen / Nicht-Schengen-Staaten)

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

    • Das Gesundheitsamt Aschaffenburg ist zuständig, wenn der Arzt beziehungsweise die Ärztin in der Stadt oder im Landkreis Aschaffenburg tätig ist.

Todesbescheinigungen

Das Gesundheitsamt Aschaffenburg ist gesetzlich verpflichtet, die in Stadt und Landkreis Aschaffenburg ausgestellten Todesbescheinigungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

Wichtige Rufnummern

Hotline des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes (Kassenärztliche Vereinigung) Telefon: 116 117  
Hotline der Bayerischen Staatsregierung Telefon: 089 - 122 220  
Hotline der unabhängigen Patientenberatung Deutschland
Telefon: 0800 - 011 77 22

Hotline für Fragen familienpolitischer Art und Betreuungsfragen, Bürgerbüro
Bayerisches Arbeits- und Sozialministerium

Telefon: 089 -12 611 660


Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung

Patientenportal Bayern
Angebot für Gehörlose

Fax: 030 - 340 60 66 07

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Patientenservice)

Gebärdentelefon

Krisendienste Bayern
Telefon: 0800 - 655 3000

Wichtige Links