Gesundheitsverwaltung
Der Fachbereich 32 übernimmt den Verwaltungsvollzug für das Gesundheitsamt Aschaffenburg und ist damit Ansprechstelle für folgende Bereiche:
Heilpraktiker
Anmeldung zur Teilnahme an der Heilpraktiker-Prüfung
Vor Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis müssen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Die Überprüfung dieser Kenntnisse ist in Bayern einheitlich geregelt. Die Prüfungen finden bayernweit zweimal jährlich an den zuständigen Gesundheitsämtern jeweils zum selben Termin statt: am 3. Mittwoch im März eines Jahres und am 2. Mittwoch im Oktober eines Jahres.
Für den Bezirk Unterfranken finden die Prüfungen beim Landratsamt Würzburg -Gesundheitsamt-, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, statt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt für Personen, welche die Eröffnung einer Heilpraktiker-Praxis im Landkreis Aschaffenburg planen, über das Landratsamt Aschaffenburg.
Anmeldeschluss ist
- für die Prüfung im Oktober 2024: 28. Juni 2024
- für die Prüfung im März 2025: 20. Dezember 2024.
Weitere Informationen zum Verfahren sind hier zu finden:
Erlaubniserteilung nach Aktenlage
Mitunter können die für die Heilpraktikererlaubnis erforderlichen fachlichen Kenntnisse auch durch eine absolvierte Ausbildung beziehungsweise ein absolviertes Studium nachgewiesen werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei Dipl. Psychologen und Dipl. Psychologinnen, bei denen das Fach "Klinische Psychologie" Gegenstand der Prüfung war.
Schmuckurkunde
Bei Bedarf kann das Landratsamt Aschaffenburg eine Schmuckurkunde ausstellen. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Apotheken
Der Fachbereich 32 ist zuständig für den Vollzug des Apothekengesetzes bei allen Einzelapotheken im Landkreis Aschaffenburg, sowie bei allen Apothekenverbänden, bei denen der Sitz der Hauptapotheke im Landkreis Aschaffenburg liegt.