Private Haushalte
Fast 90 Prozent der Energie im Haus gehen auf das Konto von Heizung und Warmwasser. Der Anteil der Raumwärme beträgt rund drei Viertel. Ein Großteil davon entweicht durch Wände, Dach, Fenster oder Türen, wenn das Haus nicht nach modernen Energiestandards gebaut ist.
Energiebewusstes Wohnen heißt Energie einsparen und das Klima schonen. Zum Beispiel durch moderne klimafreundliche Heizsysteme und eine gut gedämmte Außenhülle. Dabei verschärfen Gesetze und Verordnungen stetig die energetischen Anforderungen. Beim Neubau ist die Verwendung von erneuerbaren Energien Pflicht.
Viele Hausbesitzer und Bauherren sind bereit, in ein energieeffizientes Eigenheim zu investieren. Doch oft fehlt das notwendige Fachwissen, so dass die Umsetzung des Vorhabens schwer fällt.
An diesem Punkt setzt der Landkreis Aschaffenburg mit seinem breiten Beratungsangebot und vielfältigen Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Energie- und Klimathemen an.
Energieberatungsangebot
Der Landkreis Aschaffenburg bietet in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern monatliche Energiesprechstunden an. Diese finden entweder stationär in den Energieberatungsstützpunkten Bessenbach (ungerader Monat), Heimbuchenthal (monatlich) und Laufach (gerader Monat) oder telefonisch beziehungsweise per Video statt. Die Energieberatungen werden unabhängig und neutral von qualifizierten Energieberatern durchgeführt. Das Angebot ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Die Termine für 2024 sind hier zu finden:
Zum Beratungsgespräch sind folgende Informationen mitzubringen:
- Verbrauchsabrechnungen für Strom und Wärme der letzten 3 Jahre
- Schornsteinfeger-Protokolle, falls vorhanden
- Baupläne des Hauses, in dem Sie wohnen (eventuell auch aussagekräftige Fotos)
- Baupläne, Grundrisspläne beim Neubau, falls bereits vorhanden
Eine Terminvereinbarung erfolgt über den Klimaschutzmanager, Tel.: 0 60 21 - 394 7030 oder über die bundesweite kostenfreie Hotline: 0800 809 802 400
Sind örtliche Gegebenheiten ausschlaggebend, um Energiefragen zu klären oder werden Messungen durchgeführt, kommen die Energieexpertinnen und -experten zur Beratung ins Haus. Im Anschluss an den Ortstermin erhalten die Hauseigentümer nach rund vier Wochen einen Kurzbericht mit den Ergebnissen und relevanten Handlungsempfehlungen.
Folgende Themen stehen für einen Vor-Ort-Termin zur Auswahl:
- Strom- und Wärmeverbrauch
- Richtig Lüften und Heizen
- (Neue) Heizung
- Heizung optimieren
- Solarwärme
- Photovoltaik
- Gebäudehülle
Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beträgt der Eigenanteil für die Vor-Ort-Beratung 30 Euro. Dieser wird vom Landkreis Aschaffenburg übernommen, so dass das komplette Beratungsangebot des VerbraucherService Bayern für Landkreisbürgerinnen und -bürger kostenfrei ist.
Weitere Informationen zur Energieberatung des VerbraucherService Bayern sind hier zu finden:
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Mit der Energieberatung kommt eine qualifizierte Energieberaterin oder ein qualifizierter Energieberater ins Haus, um den energetischen Zustand des Wohngebäudes zu analysieren. Dabei werden zum Beispiel Heizsystem, Dach, Fenster, Kellerdecke sowie Außenwände und Fassade angeschaut. Bewertet werden alle relevanten Faktoren für den Energiebedarf. Die Energieberaterin oder der Energieberater bespricht mit dem Hauseigentümer individuelle Bedürfnisse, Wünsche und finanzielle Möglichkeiten zum Sanierungsvorhaben. Aufbauend auf dem Gespräch und den Ergebnissen der energetischen Gebäudeanalyse folgt die Erstellung des Energieberatungsberichts in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Mit dem iSFP erhalten Hauseigentümer einen Überblick über die Sanierungsmöglichkeiten und wie die Maßnahmen aufeinander aufbauen und bei der energieeffizienten Sanierung optimal ineinandergreifen können. Der iSFP versteht sich als eine Empfehlung, wie die energetische optimale Lösung für Ihr Haus (nach dem „Best-möglich-Prinzip“) erreicht werden kann, ob schrittweise oder mit einer Sanierung in einem Zug.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bis zu 50 Prozent der Kosten einer Energieberatung, in deren Rahmen der iSFP erstellt wird (maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten). Wohneigentümergemeinschaften können zudem für die Erläuterung des Berichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung einmalig eine Zuwendung in Höhe von maximal 250 Euro beantragen.
Wird im Anschluss eine förderfähige Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines über die „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten iSFP umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Außerdem verdoppelt sich mit iSFP die maximale Förderhöhe je Wohneinheit und Kalenderjahr von 30.000 Euro auf 60.000 Euro für Einzelmaßnahmen (außer Heizung).
Weitere Informationen zum Individuellen Sanierungsfahrplan sind hier zu finden:
Energieberatung für Wohngebäude - iSFP
Qualifizierte Energieberaterin oder qualifizierte Energieberater, die Sanierungsfahrpläne erstellen, sind über die Internetseite Energie-Effizienz-Experten (Häkchen Bei Energieberatung für Wohngebäude) zu finden:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Eine gute Übersicht über die staatlichen Förderprogramme ist auf der Internetseite 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel und den Internetseiten der staatlichen Fördergeber KfW und BAFA zu finden.
80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA)
Qualifizierte Energieberater, die Energieberatungen für Wohngebäude durchführen, bei der Antragstellung unterstützen sowie die Fachplanung und Baubegleitung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen übernehmen sind hier zu finden:
Stromspar-Check
In dem bundesweiten Projekt Stromspar-Check werden Haushalte mit geringem Einkommen in der eigenen Wohnung kostenlos zum Energiesparen sowie zum Klimaschutz im Alltag beraten. Betreut wird das Projekt in Stadt und Landkreis Aschaffenburg vom Caritasverband Aschaffenburg - Stadt und Landkreis e.V. und dem Diakonischen Werk Untermain e. V..
Haushalte mit geringem Einkommen können sich bei ihrem lokalen Standort dazu anmelden. Berechtigt sind Personen, die Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Die Stromspar-Teams besuchen interessierte Haushalte, messen vor Ort den Strom- und Wasserverbrauch von Geräten und analysieren das Verbrauchsverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie geben praktische Tipps, wie die Haushalte allein durch Verhaltensänderungen Energie einsparen und das Klima schützen können – ganz ohne bauliche Maßnahmen. Außerdem bringen sie Energie-, Wärme- und Wassersparartikel im Wert von durchschnittlich bis zu 70 Euro mit, die direkt eingebaut werden.
Zu diesen „Soforthilfen“ gehören unter anderem LEDs, schaltbare Steckdosenleisten, Kühlschrankthermometer, Durchflussbegrenzer, wassersparende Duschköpfe, Hygrometer, Zeitschaltuhren oder auch Zugluftstopper.
Sollten die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein, kann man sich am Projektstandort für den Stromspar-Check anmelden. Dies geschieht am besten telefonisch oder per Mail.
Der einfachste Weg zum Check:
Online-Anmeldung zum Stromspar-Check
Weitere Informationen zum Stromspar-Checksind hier zu finden:
Kontakt:
Stromspar-Check
Heinsestraße 2-4
63739 Aschaffenburg
E-Mail: ssc@caritas-aschaffenburg.de
Tel.: 06021/4495300
Solarpotenzialkataster Landkreis Aschaffenburg
Mit dem kostenlosen Internet-Tool können interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre eigene Solaranlage planen und berechnen lassen. Es ist möglich, direkt sein Haus zu suchen und die eigene Dachfläche anzeigen zu lassen. Durch einen Klick erhält man eine Einschätzung nicht nur zu Photovoltaik, sondern auch zur Solarthermie, also zur Warmwasserbereitung durch die Sonne.
Neu hinzugekommen ist die Funktion, eine Wärmepumpe oder ein E-Bike als zusätzlichen Energieverbraucher in die geplante Photovoltaikanlage einzubinden – zusätzlich zu den bereits vorhandenen Optionen E-Auto und Batteriespeicher.
Das Solarpotenzialkataster ersetzt keine Fachplanung und beurteilt nicht die Tragfähigkeit des Daches. Für die weiteren Schritte müssen Fachleute hinzugezogen werden.
Energieausweis
Der Energieausweis enthält Informationen für (potenzielle) Mieter und Käufer über den energetischen Zustand eines Gebäudes und über energetische Modernisierungsmaßnahmen. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung mittels Immobilienanzeigen ist der Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Immobilienmakler in der Pflicht, die wichtigsten Angaben mitzuveröffentlichen.
Dafür braucht es einen Energieausweis:
■ Neubau
■ Änderung der Außenbauteile (Flächenanteil > 10 %)
■ Verkauf
■ Erbbaurecht gegründet oder übertragen
■ Vermietung, Verpachtung
■ Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr
Es gibt zwei Varianten: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Beide erfassen die energetischen Eigenschaften mit unterschiedlichen Kriterien. Der Bedarfsausweis gibt die energetische Qualität des Gebäudes wieder, der Verbrauchsausweis bildet lediglich die Energieverbräuche der Nutzer ab.
Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis können ein erster Anhaltspunkt für eine Sanierung sein. Jedoch sollte eine umfassende energetische Betrachtung des Gebäudes durch einen Energieberater erfolgen. Die Umsetzung kann zum Beispiel mittels eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ erfolgen.
Energiesparpaket
Wie viel Strom verbraucht der Computer oder Fernseher im Standby-Modus? Zieht die Waschmaschine sogar im ausgeschalteten Zustand noch Strom? Wie hoch liegen die jährlichen Stromkosten des Kühlschranks oder der Gefriertruhe im Keller? Welchen Anteil am Stromverbrauch haben Beleuchtung, elektronische Medien oder Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner & Co.?
Das Energiesparpaket hilft, diese Fragen zu beantworten. Mit dem Energiekostenmonitor wird der aktuelle Stromverbrauch und mögliche Einsparpotenziale ermittelt. Das kleine Messgerät - zwischen Steckdose und dem zu untersuchenden Elektrogerät gesteckt - zeigt den Stromverbrauch des Gerätes an und deckt so heimliche Stromfresser auf. Die Energiekosten eines Gerätes erhält man, indem der Strompreis pro kWh in das Messgerät eingeben wird. Ältere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner verbrauchen meist unverhältnismäßig viel Strom. Das Ermitteln der jährlichen Stromkosten kann eine gute Entscheidungshilfe für eine eventuelle Neuanschaffung sein.
Im Paket sind neben dem Strommessgerät ein Verlängerungskabel mit Ein/Ausschalter sowie eine Bedienungsanleitung mit technischen Hinweisen, Hintergrundinformationen und Tipps zum Errechnen des jährlichen Stromverbrauchs enthalten.
Die Energiesparpakete stehen zur kostenlos Ausleihe in vielen Rathäusern und Bibliotheken im Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung.
Informationen, in welchen Gemeinden die Energiesparpakete zum Ausleihen zur Verfügung stehen erhält man beim Klimaschutzmanager des Landkreises Aschaffenburg unter der Telefonnummer 0 60 21 - 394 7030. Oder man wendet sich direkt an seine Heimatgemeinde.