Ausländerbehörde
Im Folgenden sind Informationen der Ausländerbehörde rund um das Thema Aufenthalt zu finden.
Wichtige Hinweise
- Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg ist nur für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Aschaffenburg zuständig.
- Personen, die in Aschaffenburg wohnen, müssen sich an die Ausländerbehörde der Stadt Aschaffenburg wenden.
- Bei Fragen zum Schreiben zur "Erklärung der Niederlassungserlaubnis", können eventuell die weiteren Informationen hier helfen: Ergänzende Informationen zum Schreiben “Erklärung zur Niederlassungserlaubnis“
Ausländeramt - Online Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung des Ausländeramtes
Allgemeine Hinweise
- Termine müssen immer unter dem Familienamen der Person, deren Antrag oder Anliegen bei dem Termin bearbeitet werden soll, gebucht werden.
- Sind keine Termine mehr frei, sollte eine Buchung zu einem späteren Zeitpunkt erneut versucht werden. Durch die Absage von nicht notwendigen Mehrfachbuchungen werden regelmäßig, auch kurzfristig, Termine frei.
- Soll ein Termin für mehr als eine Person gebucht werden, ist zu beachten, dass solche langen Zeit-Slots nicht immer verfügbar sind. In diesem Fall können auch Einzeltermine für jede Person gebucht werden.
- Wichtig ist, dass pro Person und Anliegen nur ein Termin gebucht wird. Nicht notwendige Mehrfachbuchungen werden abgesagt.