Stabsstelle L2 - Zentrale Dienste und Vergabestelle

Zu den Aufgaben der Zentralen Dienste und der Vergabestelle gehören unter anderem:

Beglaubigungen

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist. Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens bestätigt.

Die Zentralen Dienste beglaubigen auf Wunsch Kopien oder Abschriften, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird und das Original in deutscher Sprache ist (zum Beispiel Zeugnisse zur Vorlage bei einer Bewerbung). Das zu beglaubigende Dokument muss entweder eine händische Unterschrift oder einen Stempel einer Behörde enthalten, um daran die Echtheit des Dokuments prüfen zu können. Bei der Beglaubigung von Unterschriften muss das Schriftstück in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters unterschrieben werden. Hierzu ist der Personal­ausweis mitzubringen.

Folgende Dokumente werden von anderen Behörden beglaubigt:

  • private Dokumente für private Zwecke (zum Beispiel Erbrecht): Notare
  • Auszüge aus dem Vereinsregister, Grundbuchauszüge: Amtsgericht
  • Personenstandsurkunden: Standesamt des jeweiligen Ausstellungsortes
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke: Deutsche Rentenversicherung oder eine Zusatzversorgung
  • Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen: Ausländer­behörde

Gebühren

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der Beglaubigung. Die Mindestgebühr beträgt 5,00 Euro zuzüglich Kosten für Vervielfältigungen (Art. 6 Kostengesetz (KG) in Verbindung mit Tarif-Nr. 1.I./2.1 des Kostenverzeichnisses (KVz)).

Rechtsgrundlage

Artikel 33 und 34 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), sowie § 70 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)

Beschaffungen

Die zentralen Dienste sind verantwortlich für jegliche Beschaffungen, die im gesamten Landratsamt benötigt werden zum Beispiel Literatur, Büromöbel, Büromaterial und Kopiergeräte.

Raumplanung und Ressourcenverwaltung

Zu den weiteren Aufgaben des Fachbereichs gehören: 

  • Raumplanungen und Gebäudenutzungen
  • Wegweisung und Beschilderung der Verwaltungsgebäude
  • Ressourcenverwaltung (Dienstfahrzeuge, Sitzungs- und Besprechungsräume)
  • Infostelle, Poststelle, Telefonzentrale, Registratur

Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse

Der Fachbereich „Zentrale Dienste und Vergabestelle" ist zuständig für die Steuerung und Koordinierung der Planung , Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse.

Zentrale Vergabestelle

Die Zentrale Vergabestelle koordiniert und führt die Vergabeverfahren des Landkreises durch. Sie organisiert die Vergabeverfahren und ist verantwortlich für die vergaberechtlich richtige Durchführung.

Schwerpunktmäßig sind damit folgende Aufgaben verbunden:

  • Unterstützung der Fachbereiche bei der Erstellung der Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachung der Vergaben
  • Kommunikation mit interessierten Unternehmen beziehungsweise Bieterinnen und Bietern
  • Durchführung der Submission (Angebotseröffnung)
  • formale Prüfung der Angebote
  • Unterstützung der Fachbereiche bei der Wertung der Angebote
  • Beratung zu sämtlichen vergaberechtlichen Fragestellungen

Weitere Dienstleistungen