August-Update zur Ortsumgehung Pflaumheim
Die Baumaßnahmen für die Ortsumgehung Pflaumheim befinden sich auch im August weiterhin im vorgesehen Zeit- und Kostenplan.
In diesem Monat konnten die Aufschüttungen der Straßendämme in den Bereichen zwischen Baumertsgraben und Mühlbach sowie zwischen Mühlbach und Pflaumbach abgeschlossen werden. Diese müssen in den kommenden Monaten ruhen, so dass sich der Erdmasse setzen kann, bevor mit Straßenbauten darauf sowie mit den Bauten der Anschlüsse zu den noch zu errichtenden Brücken über die Bäche begonnen werden kann.
Zudem wurde im August die Asphaltdecke des Geh- und Radwegs zwischen Pflaumheim und Wenigumstadt als Provisorium wieder hergestellt und damit auf seine alte Trasse zurück verlegt. Die Arbeiten waren notwendig, weil die darunter verlaufenden Leitungen sowie der Kanal umverlegt werden mussten. Diese führten in einen Bereich, in dem später das Widerlager der Brücke über den Pflaumbach errichtet und das Flussbett renaturiert wird.
Nach Abschluss der Brückenbauarbeiten über die Breitfeldstraße und der Einrichtung der Beschilderung konnte die Breitfeldstraße im August wieder für den Verkehr freigegeben werden. Der Wartturmweg, über dem ebenfalls eine Brücke entstanden ist, muss vorerst noch gesperrt bleiben. Die zugehörige Umleitungsstrecke gilt weiter.
In Kürze werden die Termine zur Absprache der ab Oktober anstehenden Arbeiten mit den bei der zugehörigen Ausschreibung gewonnenen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern stattfinden. Diese umfassen die Brückenbauten über den Mühlbach und Pflaumbach, ein Überführungsbauwerk für den landwirtschaftlichen Verkehr, verschiedene Erdarbeiten und die Erstellung eines weiteren Sickerbeckens. Mit dem nahtlosen Anschluss der nächsten Arbeiten wird der weiterhin zügige Baufortschritt sichergestellt.
Negativ fällt im Rahmen der Bauausführung lediglich auf, dass immer wieder Absperrmaterial entwendet wird - darunter komplette Absperrbarken, Beleuchtung, Schilder und Füße. Auf der Baustelle bestehen aber große Gefahren sowohl für den Fuß-, Rad- als auch motorisierten Verkehr - etwa meterhohe Geländeeinschnitte herabzustürzen. Die Entfernung der Absperrungen stellt daher unter anderem als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr einen Straftatbestand dar, dessen Folgen schlimme Personen- sowie Sachschäden sein können und entsprechend zu verfolgen ist. Der wiederkehrende Diebstahl wird daher auch zur Anzeige gebracht. Soweit neben der polizeilichen Verfolgung auch Bürgerinnen und Bürger sachdienliche Hinweise dazu haben, bittet das Landratsamt im Sinne der allgemeinen Sicherheit um Mitteilung.