Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr

Sperrmüll wird zusammen mit den Wertstoffen Altholz, Altmetall, Kunststoffe aus Polyethylen und Polypropylen sowie Elektrogroßgeräten im Rahmen der Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf direkt vor dem Anwesen abgeholt. Jede Eigentümerin, jeder Eigentümer, Mieterin oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg kann die Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen. Vor Ort erfolgt die Zuordnung der bereit gestellten Gegenstände durch geschultes Personal. Sollten ausgeschlossene Abfälle zur Abholung bereit stehen, werden sie stehen gelassen.

Für die Entsorgung ist dann der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin des Anwesens verantwortlich, auf dem sie bereit gestellt wurden. Zur Abholung bereitgestellter Gegenstände, die keiner kostenfreien Wertstofffraktion angehören, aber auch nicht zu den ausgeschlossenen Abfällen zählen, werden als kostenpflichtiger Sperrmüll abgefahren. Ist der Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin oder eine beauftragte Person bei der Abholung nicht anwesend, werden nur die auf dem Anforderungsformular angegebenen Gegenstände mitgenommen.

Es werden lediglich haushaltsübliche Mengen abgeholt.

Abfälle aus Renovierungsarbeiten oder größere Mengen aus Haushaltsauflösungen werden nicht abgeholt.

Welche Gegenstände abgeholt werden

 

Elektrogroßgeräte (>50 Centimeter): Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher, Monitore, Ölradiatoren, Mikrowellöfen, Heimorgeln, E-Sportgeräte, E-Herde

Metall: Metallzäune, Metallmöbel, Fahrräder, Heizkörper, Grill, Antennen, Regenrinnen, Sportgeräte ohne E-Antrieb, Metalltanks (sauber)

Holz: Bettgestelle, Tische, Stühle, Schränke, Holzdecken, Laminat, Spanplatten, Korbmöbel, sonstige Holzmöbel

Kunststoff: Gartenmöbel, Regentonnen, Wannen, Kanister, Eimer und ähnliches, Waschkörbe, Komposter, Tanks (sauber)

Sperrmüll: Polstermöbel, Matratzen, Federbetten (in Säcken), Teppiche, Bodenbeläge aus Kunststoff, Acrylwannen, Spiegel, Fenster, Außentüren, Möbel aus verschiedenen Materialien

Welche Gegenstände nicht abgeholt werden

Folgende Abfälle sind kein Sperrmüll und werden nicht am Anwesen abgeholt:

  • Abfälle, die pro Stück länger als 2 Meter und schwerer als 50 Kilogramm sind,
  • Nachtspeicheröfen,
  • asbesthaltige Abfälle (wie Eternitplatten),
  • künstliche Mineralfasern,
  • E-Kleingeräte,
  • Feuerlöscher,
  • Gasflaschen,
  • Reifen (mit und ohne Felgen),
  • Bauschutt,
  • Gipskartonplatten,
  • sonstiges Dämmmaterial,
  • Bauabfälle,
  • Sanitärkeramik,
  • Grünabfälle,
  • Problemabfälle (Schadstoffe) wie Öl und Chemikalien,
  • Behälter mit schädlichen Restinhalten,
  • Textilien,
  • kleinteiliger Abfall (zum Beispiel Tapetenreste) und
  • weitere, hier nicht aufgeführte Gegenstände.

Kosten

Gewichtsgebühr (nur für Sperrmüll): 0,25 Euro / Kilogramm

Für die Entsorgung von Wertstoffen und Elektrogroßgeräten werden keine Gewichtsgebühren erhoben.

Anfahrpauschale (für die Abholung von Wertstoff, Sperrmüll oder einer Kombination aus beiden): 15,00 Euro / Anfahrt

Werden ausschließlich Elektrogroßgeräte abgeholt, wird keine Anfahrpauschale erhoben.

Die Anfahrpauschale für sonstige Wertstoffe und Sperrmüll wird mit dem Gewicht der Abfälle verrechnet.

Ab einer Menge von 61 Kilogramm entfällt die Pauschale, sodass ausschließlich die Gewichtsgebühr für den abgeholten Sperrmüll anfällt.

Die Abholung von Wertstoffen ist ab einer Menge von 61 Kilogramm gänzlich kostenfrei.

Expresszuschlag: 25,00 Euro - wenn die Abholung innerhalb von 3 Werktagen erfolgen soll

Sperrmüll und Wertstoffe werden vor Ort im Fahrzeug gewogen und Wiegebelege ausgedruckt, die der Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin erhält.

Im Landratsamt werden die Gebühren für die Sperrmüllabholung berechnet und die Abrechnung direkt zugesandt.

Der Vollservice (Transport aus der Wohnung ans Fahrzeug) ist ein Zusatzangebot der Firma Werner. Dieser wird durch die Firma Werner gesondert berechnet und muss direkt vor Ort bar bezahlt werden.

Antragsstellung

Wer eine Abholung beauftragen möchte, muss den folgenden Antrag ausfüllen und an die Firma M. Werner schicken:

Hier müssen Art und Menge der abzuholenden Wertstoffe beziehungsweise des Sperrmülls möglichst genau angegeben werden. Eine formlose oder telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

Anträge sind zudem in den Gemeinden, beim Landratsamt oder im gedruckten Abfallkalender erhältlich. Außerdem ist eine Beauftragung über den Abfallservice online möglich.