Betäubungsmittel; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 31.10.2024
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Medizinische Begutachtung, Aufsicht Heilberufe : Detailseite
Arbeitsbereich 33.1
Leitung: Marion Hoffmann, Ärztin
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Gesundheitswesen : Detailseite
Fachbereich 33
Merlostraße 1–3
Leitung: Dr. med. Katharina Elsässer
63741 Aschaffenburg