Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte

Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2024