Betreuungswesen; Mitarbeit in Fachgremien

Die Betreuungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten können sich in örtlichen und überörtlichen Fachgremien einbringen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025