Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen
Wer an einem Gewässer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Aussteller ist der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter.
Beschreibung
Der Fischfang darf nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheins gestattet werden. Ausnahmen gelten für Helfer, die in Begleitung eines Berechtigten den Fischfang ohne Handangel ausüben. Ohne Erlaubnisschein dürfen darüber hinaus höchstens drei Personen in Begleitung des Berechtigten den Fischfang ausüben. Mit der kontrollierten Ausgabe von Erlaubnisscheinen soll eine übermäßige Nutzung des Gewässers verhindert werden. Die Anzahl der Fischereiausübenden wird der Ertragsfähigkeit des Gewässers und dem gesetzlichen Hegeziel angepasst.
Der Erlaubnisschein gilt nur für den darauf vermerkten Inhaber.
Erlaubnisscheine dürfen für höchstens drei Jahre ausgestellt werden. Gebräuchlich sind Tages-, Monats- und Jahreserlaubnisscheine. Die Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen erteilt die Kreisverwaltungsbehörde ebenfalls befristet.
Voraussetzungen
Einen Erlaubnisschein kann nur ausstellen, wer als Fischereiberechtigter oder Pächter das umfassende Fischereiausübungsrecht hat. Der Pächter braucht zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Verpächters.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Fischereierlaubnisscheine; Antrag auf Genehmigung zur Erteilung
Sie können den Antrag auf Genehmigung zur Erteilung von Fischereierlaubnisscheinen online einreichen. - Fischerei und Sprengstoffrecht - Online Terminvereinbarung
Sie können online einen Termin für die Bereiche Fischerei und Sprengstoffrecht vereinbaren.
Kosten
Den Preis für den Erlaubnisschein setzt der ausstellende Fischereiausübungsberechtigte fest.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Stand: 09.07.2024
Weitere Informationen
Kontakt
Sicherheit und Ordnung, Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Feuerwehr und KatSchutz : Detailseite
Fachbereich 53
Leitung: Frau Kraus