Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 14.05.2024
Beschreibung
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Weiterführende Links
Online Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Katastrophenschutz - Bestellung von BOS-Sicherheitskarten
Katastrophenschutz - Bestellung von BOS-Sicherheitskarten für Funkeinrichtungen von Hilfsorganisationen - Fehlermeldung Digitalfunk
Fehlermeldung Digitalfunk im Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz
Weitere Informationen
Kontakt
Sicherheit und Ordnung, Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Feuerwehr und KatSchutz : Detailseite
Fachbereich 53
Leitung: Britta Kraus