Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten

Junge Menschen können Angebote der Jungendarbeit in Anspruch nehmen.

Beschreibung

Jungen Menschen werden zur Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.

Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogen Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung und
  • Jugendberatung.

Verfahrensablauf

Bei Fragen zur Jugendarbeit wenden Sie sich bitte an das Jugendamt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt, die Gemeinde, den Bezirk oder den Bayerischen Jugendring.

Hinweise

Der Freistaat Bayern als überörtlicher Träger der Jugendarbeit fördert Investitionen bei Bayerischen Schullandheimen und Jugendherbergen, die Stiftung Jugendgästehaus Dachau, das Kinder- und Jugendfernsehfestival Prix Jeunesse International, das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem, den Ring Politischer Jugend Bayern und Fußballfanprojekte.

Fristen

keine

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
  • Erklärung durch Vereine bzgl. Jugendarbeit
    Hier können Vereine erklären, ob Schutzmaßnahmen nach § 72a SGB VIII ergriffen werden müssen, da Kinder und Jugendliche Vereinsmitglieder sind bzw. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.11.2024