Jugendhilfe in Strafverfahren; Mitwirkung
Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe in Strafverfahren begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 07.11.2025
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Fachbereich 21
Leitung: Frau Ritzert