Kostenerstattung für Lehrgänge und Kreisausbilder
Beschreibung
Werden im Landkreis Ausbildungstätigkeiten oder Schiedsrichtertätigkeiten durchgeführt, kann hierfür eine Kostenerstattung geltend gemacht werden.
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Sicherheit und Ordnung, Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Feuerwehr und KatSchutz : Detailseite
Fachbereich 53
Leitung: Britta Kraus