Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.
Beschreibung
Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein E-Kennzeichen zugeteilt:
- Batterieelektrofahrzeug (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
- Hybridfahrzeug (PHEV)
Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
- Reichweite mit Elektroantrieb 40 km (Reichweite Stadt, EAER City)
Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.
Das E-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Ein E-Kennzeichen können Sie auch online bei beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen durch EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers
- weitere Zulassungsunterlagen sind abhängig vom Zulassungsvorgang (siehe unter "Verwandte Themen")
Kosten
Es fallen die Kosten des jeweiligen Zulassungsvorganges an (siehe unter "Verwandte Themen"). Sie können das E-Kennzeichen bei der Neuzulassung und jeder Umschreibung des Fahrzeugs beantragen.
Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen versehen, fallen Kosten etwa in Höhe von 30,00 EUR an.
Die internetbasierte Zulassung mit einem E-Kennzeichen kostet 13,10 EUR.
Hinzu kommen Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 – 3,80 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR).
Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen
Für die Reservierung und die Wahl eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (HZA)
Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung zu i-Kfz
Verwandte Themen
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
- Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 09.07.2024
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Alzenau
Sie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Alzenau online beantragen. - Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Mainaschaff
Sie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Mainaschaff online beantragen. - Zulassungswesen - Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für minderjährige Personen. - Zulassungswesen - Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
Sie können eine Vollmacht zur Fahrzeugzulassung online übermitteln. - Zulassungswesen - Zustellungsvollmacht
Sie können die Zustellungsvollmacht im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für GbR online ausfüllen.
Formulare
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde oder über deren Online-Portal ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer abgeben (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Weitere Informationen
Kontakt
Kfz-Zulassungswesen Alzenau : Detailseite
Arbeitsbereich 44.3
Leitung: Frau Rüth
Kontakt
Kfz-Zulassungswesen Mainaschaff : Detailseite
Arbeitsbereich 43.3
Leitung: Herr Mracek