Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Straßenverkehrsbehörde - Bewilligung von Parkerleichterungen: Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online stellen. - Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen):
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 29.04.2024
Weitere Informationen
Kontakt
Straßenverkehrswesen : Detailseite
Arbeitsbereich 43.1
Leitung: Herr Gebler