Bodenschutz
Seit 1999 gibt es das Bundes-Bodenschutzgesetz und die dazu erlassenen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnungen. Damit wird der Boden als elementarer Bestandteil des Ökosystems und drittes wichtiges Umweltmedium - neben Wasser und Luft - nunmehr ausdrücklich und umfassend geschützt. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz werden Pflichten zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und zur Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen begründet. Die Bundes-Bodenschutzverordnung konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung und stellt dadurch einen bundeseinheitlichen Vollzug sicher. Sie sieht unter anderem Regelungen über die maßgeblichen Schadstoffwerte (Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte) und Untersuchungsanforderungen vor.
Altlasten
Bei Altlasten handelt es sich um stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), ferner um Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Auf Altstandorten (bei festgestellten Verunreinigungen: Altlastenstandorten), meist ehemalige Industriestandorte, ist das Stoffspektrum von der ehemaligen Nutzung abhängig und daher variabel und vielfältig. Bodenverunreinigungen werden oft durch schwerlösliche organische Schadstoffe (zum Beispiel polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder Schwermetallen (zum Beispiel Blei, Chrom und ähnliches) verursacht. Aber auch Lösemittel wie leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (zum BeispielTetrachlorethen, Trichlorethen) oder leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (zum Beispiel Benzol, Toluol) können Bodenverunreinigungen verursachen. Auf Grund ihrer Flüchtigkeit sind sie in hohem Maße mobil und treten daher leichter als polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffeoder Schwermetalle in Bodenluft oder ins Grundwasser über.
Altlastenkataster
Das Bayerische Landesamt für Umwelt führt die katastermäßige Erfassung von Altlasten durch. Auskünfte aus diesem Kataster werden unter anderem beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planvorhaben benötigt.