Brandschutzdienststelle

Die Brandschutzdienststelle vertritt die Belange des abwehrenden Brandschutzes.

Ihre Aufgaben nimmt der Kreisbrandrat wahr, er ist im Vollzug des Baurechts Träger öffentlicher Belange. Im Rahmen seiner Tätigkeit gibt er Stellungnahmen zu Anfragen ab und bearbeitet weitere Aufgabenfelder:

  • Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren (Baurecht, Bauplanungsrecht, Immissionsschutz)
  • Teilnahme bei Prüfungen vor Ort durch andere Fachstellen und -behörden bei anspruchsvollen Objekten (Versammlungsstätten, Störfallbetriebe, etc.)
  • Brandmeldeanlagen und Löschanlagen
  • Feuerwehrpläne
  • Brandmeldeanlagen und Löschanlagen
  • Digitale Objektfunkanlagen

Dienstleistungen

Das Merkblatt Feuerwehrplan enthält Richtlinien zum Aufstellen von Feuerwehrplänen als Ergänzung zur DIN 14095 und dient der Abstimmung mit den Feuerwehren der Region Bayerischer Untermain.

  • Merkblatt Feuerwehrplan
  • Feuerwehrplan - Objektinformation (Ausfüllhilfe) - (Anlage 1)

Das Merkblatt „Aufschaltung Brandmeldeanlage“ präzisiert die anerkannten Regeln der Technik auf die Belange der Feuerwehren (Alarmorganisation) innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Integrierten Leitstelle „Bayerischer Untermain“.

  • Merkblatt für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage

Anbei noch zusätzlich erforderlichen Dokumente als Musterbeispielpläne (Anlage 2)

  • Revisionsvermerk - (Anlage 3)
  • Feuerwehrplan light - (Anlage 4)
  • Abwasserplan - (Anlage 5)
  • Ordnerrücken - (Anlage 6)
  • Beispiele von Aufbewahrungskästen - (Anlage 7)