Vereinspauschale
Auch für das Kalenderjahr 2025 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglied des BLSV, des BVS Bayern, des BSSB oder der OSB sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.
Weitere Informationen und Antragstellung
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2025 Montag, der 3. März 2025. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, später gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit allen Anlagen (im Förderjahr gültige Lizenzen, ggf. Freistellungsbescheid, Lienzteilung) in Papierform an das Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich B3 oder per E-Mail an Vereinspauschale@lra-ab.bayern.de gesandt werden. Zudem ist auch weiterhin eine Online-Beantragung über das Bayernportal möglich.
Die im Rahmen der Vereinspauschale anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen im Jahr 2025 sind in der aktualisierten Liste einzusehen. Es wurden einige neue Lizenzen aufgenommen, andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert.
Bezüglich der Angabe der Mitgliederzahlen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Zahlen zum 31. Dezember 2024 einzutragen sind und nicht die im Januar 2025 an den BLSV gemeldeten Mitglieder.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen zur Vereinspauschale sind hier zu finden:
BLSV (Bayer. Landessportverband)
Sportförderrichtlinien und Liste anerkannter Trainer-/Übungsleiter
Antragsverfahren Bayernportal