Afrikanische Schweinepest (ASP)

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der derzeit laufenden präventiven Fallwildsuche kann es kurzfristig zu vorübergehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen im Landkreis kommen. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass durch den Einsatz der einzelnen Suchhundegespanne Wildtiere aufgeschreckt werden, wurden zur Sicherheit an betroffenen Straßen kurzfristige, vorübergehende Beschilderungen und Geschwindigkeitsreduktionen angeordnet, die auf ein eventuelles Unfallrisiko mit auf die Fahrbahn laufenden Wildtieren hinweisen. Die exakte Dauer der Maßnahme kann nicht vorher bestimmt werden. Die Verkehrszeichen werden umgehend entfernt, wenn die Rückmeldung über einen Abschluss der Suche in einem bestimmten Bereich vorliegt. Das Landratsamt bittet hierfür um Verständnis.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Es befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine. Bei diesen führt eine Infektion aber fast immer zum Tod der infizierten Tiere.

Aktuelle Lage

Am 14. Juni 2024 wurde im hessischen Landkreis Groß-Gerau das Virus der Afrikanischen Schweinepest bei mehreren Wildschweinen nachgewiesen.

Was bedeuten die ASP-Virusnachweise in Hessen für Bayern und Aschaffenburg?

Aufgrund der Nähe zu Hessen (etwa 45 km vom Fundort in Hessen zur bayerischen Landesgrenze) laufen die aktuellen Präventionsmaßnahmen in Bayern auf Hochtouren. Bereits in den vergangenen Jahren wurden vermehrt Vorkehrungen getroffen, die aufgrund der aktuellen Lage jetzt noch weiter intensiviert werden. Bis jetzt gibt es keinen Nachweis der ASP in Bayern.

Der Freistaat Bayern hat, laut Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung, seine Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest weiter verstärkt.

Um eine mögliche Verschleppung der ASP nach Aschaffenburg frühestmöglich zu erkennen und um eine Ausbreitung größtmöglich einzudämmen, haben der Landkreis und die Stadt Aschaffenburg am 20. Juni 2024 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen (siehe unten). Diese wurden mit einer 1. Allgemeinverfügung am 4. Juli 2024 bzw. 9. Juli 2024 angepasst.

Eine weitere wichtige Präventionsmaßnahme ist die Reduzierung des Wildschweinbestandes durch intensive Bejagung. Hierzu wird die Abschussprämie für Jägerinnen und Jäger auf 100 Euro pro Wildschwein erhöht (rückwirkend für das Jagdjahr 2024).

Weiterhin werden aktuell, an mehreren Stellen im Landkreis und der Stadt Aschaffenburg, Konfiskatsammelstellen eingerichtet, um den Wildschweinaufbruch unschädlich beseitigen zu können. Hier können Jägerinnen und Jäger den Wildschweinaufbruch entsorgen. Momentan werden für die Entsorgung keine Kosten erhoben.

Pressemitteilungen

Konfiskatsammelstellen

Aktuell sind folgende Konfiskatsammelstellen eingerichtet und in Betrieb:

Weitere Anlieferungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft.

ASP-Hotline

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat eine ASP-Hotline eingerichtet:
Telefon: 0 91 31 - 6808 5700

Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Außerdem bietet das LGL unter LGL-Bayern Infos und FAQs zur ASP weitere Informationen für betroffene Personengruppen (Lebensmittelunternehmen, Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger) und weitere Fragen bezüglich der Afrikanischen Schweinepest an.

Allgemeinverfügungen

Landkreis Aschaffenburg

Tierseuchen- ASP Allgemeinverfügung Landkreis Aschaffenburg - amtl. Bekanntmachung vom 20.06.2024

Stadt Aschaffenburg

Tierseuchen- ASP Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg - amtl. Bekanntmachung vom 20.06.2024 

Tierseuchen-ASP- Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg 2. Änderung vom 13.08.2024


Tierseuchen-ASP- Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg zur Erkennung und Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen vom 08.08.2024