Fachbereich 13 - Kreistiefbauverwaltung
Aufgabe der Kreistiefbauverwaltung ist die Planung und der Bau sowie die Verwaltung der Kreisstraßen. Dazu gehören auch Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung der rund 158 Kilometer Kreisstraßen im Landkreis Aschaffenburg.
In diesem Rahmen ist die Kreistiefbauverwaltung durch den Kreisbauhof vor Ort auf den Straßen tätig. Dieser stellt nicht nur den Winterdienst sicher, sondern sorgt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um das Jahr für die gute und sichere Befahrbarkeit der Kreisstraßen.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Verkehrsverhältnisse zu optimieren, plant und realisiert die Kreistiefbauverwaltung unter anderem Neubau- und Erneuerungs- sowie Unterhaltungsmaßnahmen im ganzen Landkreis Aschaffenburg. Ein zentrales Projekt begann der Landkreis Aschaffenburg im April 2023 mit dem Bau der Ortsumgehung Pflaumheim in der Marktgemeinde Großostheim.
Da der Nutzung des Fahrrads, nicht nur als urbanes Verkehrsmittel, eine immer größere Verkehrsbedeutung zukommt, wird an einem nachhaltigen Alltags-Radverkehr im Landkreis Aschaffenburg gearbeitet.
Planung und Bau
Die Kreistiefbauverwaltung ist Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Politik in den Fragen des kreiseigenen Straßenbaus. Jeder Instandsetzung und jedem Neubau gehen umfangreiche Planungen und Arbeiten voraus. Hierzu gehören die Auswertung von Prüf- und Fachberichten sowie Vorgaben und Zusammenarbeit mit Planungsbüros. Neben der Mitwirkung beziehungsweise Erstellung von Ausschreibungen und Vergaben übernimmt der Fachbereich die Bauherrenaufgaben, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung seiner Eigenmaßnahmen.
Verwaltung
Die Tiefbauverwaltung verhandelt den notwendigen Grunderwerb (Kauf- oder Tauschverträge) für die kreiseigenen Projekte . Des Weiteren schließt sie Nutzungs- oder Niesbrauchrechte mit Grundstückseigentümern. Für Vermessungstermine oder Abmarkungstermine ist die Tiefbauverwaltung die richtige Kontaktstelle. Gleichzeitig ist sie für den Vollzug des Straßenrechts (Widmung, Umstufung und so weiter) und den Vollzug des Straßenverkehrsrechts wie verkehrsrechtliche Anordnungen und Stellungnahmen für den Schwerverkehr auf Kreisstraßen zuständig. Leitungsrechte, Wegerechte, Sondernutzungen oder Nutzungsverträge sind bei der Tiefbauverwaltung zu beantragen.
Kreisbauhof
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Kreisbauhof arbeiten 365 Tage im Jahr daran, dass die Kreisstraßen allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen.
Der Kreisbauhof ist für den Unterhalt der Verkehrsflächen (Sanierung der Fahrbahnbeläge, Aufbringen von Markierungen, usw.) zuständig. Er arbeitet an der Verkehrssicherung durch Aufstellen von Verkehrsschildern und Leitpfosten. Reparaturarbeiten an Fahrbahnen und Nebenanlagen sowie das Mähen der Bankette und Böschungen, das Schneiden der Sträucher und Bäume gehören auch zu den Aufgaben der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort auf den Straßen. Im Winter sichert der Winterdienst durch das Räumen und Streuen die Befahrbarkeit der Kreisstraßen. Ein Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.
Kreisstraßen
Das Straßennetz des Landkreises Aschaffenburg umfasst mit insgesamt 26 Kreisstraßen rund 158 Kilometer.
Radverkehr
Die Kreistiefbauverwaltung arbeitet von der strategischen Radverkehrsplanung und Prozessbegleitung zur Schaffung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur bis hin zur Ausschreibung, der Verwirklichung und dem Bau von Fahrradwegen entlang kreiseigener Straßen. Anhand komplexer und anspruchsvoller Mobilitäts- und Verkehrsstudien kann die Netzstruktur für das Radwegennetz im Landkreis Aschaffenburg optimiert werden. Regionale und kommunale Radwege sind unabdingbar für die Attraktivität des Radverkehrs. Dennoch sind Radschnellverbindungen im Landkreis und der Anschluss darüber hinaus Elemente für die Zukunftsmobilität. So kann der Landkreis Aschaffenburg noch ein Stück lebenswerter werden.
Hier ist die digitale Karte mit allen Radwegen im Landkreis zu finden: www.radwege-ab.de