Asylsozialleistungen und Asylsozialbetreuung
Sobald Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie zunächst in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen, beispielsweise in Zirndorf, Deggendorf, Schweinfurt oder München gebracht. Über den Asylantrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Nach der Erstanhörung werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber in sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte der Regierungen oder in dezentrale Unterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte zugewiesen. Für den Landkreis Aschaffenburg ist die Regierung von Unterfranken mit Sitz in Würzburg zuständig.
Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich "Soziale Leistungen". Dieses ist in folgende Bereiche aufgegliedert:
Leistungsgewährung
Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind vor allem Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung für die Zeit ihres Asylverfahrens haben, die vorerst nicht abgeschoben werden und daher eine Duldung besitzen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder einen Folgeantrag bzw. Zweitantrag stellen. Den Antrag finden Sie unter “Anträge und Dienstleistungen“. Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich Soziale Leistungen.
Asylsuchende erhalten folgende sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Sachleistungen: Unterkunft, Hausrat, Haushaltsgegenstände, Heizung und Strom. Der Ernährungsbedarf, Bekleidung und die Gesundheitspflege werden in Form von Geldleistungen erbracht. Ebenfalls erhalten leistungsberechtigte Personen ein Taschengeld für persönliche Bedürfnisse. Im Landkreis Aschaffenburg werden diese Geldleistungen seit dem 1. Juni 2024 als Guthaben auf Bezahlkarten gebucht. Die Bezahlkarte ermöglicht es, dass die vorgegebene Summe nur im Inland ausgegeben werden kann.
Die Leistungen für die Unterkunft sowie die Ausstattung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen werden in Form von Sachleistungen erbracht. Die Unterkünfte werden hierfür durch die Betreiberinnen und Betreiber mit den erforderlichen Haushaltsgegenständen und Möbeln ausgestattet. Der Wohnraum wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
In fast allen Unterkünften haben die Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Möglichkeit, für sich selbst zu kochen. Hierfür werden Geldleistungen für den Einkauf von Lebensmitteln und Getränken zusammen mit dem Taschengeld an die Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausbezahlt. Die Höhe der zustehenden Geldleistungen und der Wert der Sachleistungen richten sich nach der jeweiligen Regelbedarfsstufe. Die Höhe der Leistungen wird regelmäßig angepasst.
Soziale Betreuung
Die Sozialberatung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber dient der Orientierung und qualifizierten Information und Beratung sowie der Hilfestellung zu einem einvernehmlichen Zusammenleben. Im Landkreis Aschaffenburg wird die Sozialberatung zum einen direkt durch das Landratsamt Aschaffenburg durchgeführt, zum anderen durch die Flüchtlingsberatung der Caritas.
Der Fachbereich Soziales, Senioren und Asylbewerberleistungen ist mit Sozialpädagogen und anderen pädagogischen Fachkräften besetzt.
Die Schwerpunkte der Sozialen Betreuung lassen sich wie folgt beschreiben:
- regelmäßige Besuche vor Ort in den Unterkünften
- Beantwortung allgemeiner und das Asylbewerberleistungsgesetz betreffender Fragen beziehungsweise Weiterleitung weiterführender Fragestellungen an die entsprechenden Fachstellen
- Initiierung, Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung von Angeboten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Ansprechpersonen für Gemeinden, Polizei, Ehrenamtliche, Schulen, Anwohnerinnen und Anwohner sowie andere Institutionen und Personen
- Belegung der Unterkünfte möglichst nach soziokulturellen Gesichtspunkten sowie Begleitung des Einzugs neuer Asylbewerberinner und Asylbewerber
- Lösung von besonderen Herausforderungen innerhalb der Hausgemeinschaft sowie mit den Betreiberinnen und Betreibern
Unterbringung und Wohnungsakquise
Bedarf an Unterkünften für Asylsuchende
Aktuell werden aufgrund des Rückganges der Asylbewerberzahlen keine weiteren dezentralen Asylunterkünfte durch das Landratsamt Aschaffenburg angemietet.
Wohnungen für aus der Ukraine Geflüchtete und anerkannte Asylbewerber
Es werden weiterhin Mietwohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine und für anerkannte Asylbewerber gesucht. Das Mietverhältnis wird direkt zwischen Vermietenden und Mietenden geschlossen und ist privatrechtlicher Art. Solange die Mieter über keine eigenen Einkünfte verfügen, wird die angemessene Miete durch das Jobcenter Landkreis Aschaffenburg festgesetzt und bezahlt, abhängig von Wohnort und untergebrachter Familiengröße.
Wohnungsangebote können an unterkunftsakquise@Lra-ab.bayern.de oder unter der Telefonnummer 0 60 21 - 394 4420 gemeldet werden. Dort stehen auch Ansprechpersonen bei Fragen zur Verfügung.