Waffenrecht

Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln und so weiter - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.

Allgemeines

Nationales Waffenregister II

Seit 1. September 2020 sind Waffenhändler verpflichtet, an das Nationale Waffenregister jede verkaufte Schusswaffe mit einer NWR-ID zu melden.

Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische ID-Nummer des Nationalen Waffenregisters. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteile (wesentliche Teile).

Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR. Sie besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge. Der erste Buchstabe beschreibt die Art der Nummer:

  • P = natürliche Personen
  • F = nichtnatürliche Personen (zum Beispiel Waffenhändler)
  • E = Erlaubnis
  • W = Waffen
  • T = Waffenteil (wesentliche Teile)

Waffenschein

Kleiner Waffenschein

Waffenbesitzkarten und Voreintragungen

Europäischer Feuerwaffenpass

Erbwaffen

Waffenhandel

Waffenherstellung

Schießerlaubnis und Schießstätte

Munition