Feuerwehrwesen
Im Feuerwehrwesen steht die Kreisbrandinspektion mit dem Kreisbrandrat und den Kreisbrandinspektoren an der Spitze dem Landratsamt beratend zur Seite. Sie überwachen das Feuerwehrwesen im Landkreis, beraten die Feuerwehren im Landkreis und tragen zu Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden bei. Der Kreisbrandrat unterstützt fachlich das Landratsamt in der Bearbeitung der Förderungsanträge der Gemeinden bei Beschaffung der Ausrüstung und der Fahrzeuge ihrer Feuerwehren. Gemeinsam erstellen Landratsamt und Kreisbrandinspektion auch die Alarmpläne für die einzelnen Kommunen beziehungsweise Ortsteile, die Autobahnen, die Eisenbahn und die Wasserstraße Main.
- Feuerwehr; Informationen über die Aufgaben der Landkreise
- Feuerwehr; Lehrgangsanmeldung, Onlineantrag
- Feuerwehr; Prüfung und Weiterleitung von Einsatzberichten
- Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags, Onlineantrag
Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg
Die Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg rückten im Jahre 2022 durchschnittlich jeden Tag mehr als 13-mal zu Einsätzen aus. Genau 4.838-mal waren sie im Einsatz und brachten den Bürgerinnen und Bürger nicht nur schnelle, sondern auch fachkompetente Hilfe in Not und Gefahr.
Durch die 56 gemeindlichen Feuerwehren und die 2 Werkfeuerwehren mit ihren rund 2.671 ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden war es möglich, dass die Hilfe nicht nur flächendeckend, sondern auch innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist von 10 Minuten an allen Schadensstellen im Landkreis geleistet werden konnte. Die 56 gemeindlichen Feuerwehren sichern in ihren Kinder- und Jugendgruppen den notwendigen Nachwuchs für die Zukunft.
2022 wurden in den Kindergruppen 722 Kinder von 6 bis 11 Jahren und in den Jugendgruppen 601 Jugendliche von 12 bis 17 Jahren an ihren zukünftigen aktiven Feuerwehrdienst herangeführt. Mit dieser Jahresbilanz sind die Feuerwehren ein wichtiger Eckpfeiler für Sicherheit im Landkreis Aschaffenburg.
Auch wenn das Wort „Feuerwehr“ den Eindruck vermittelt, die Brandbekämpfung würde im Vordergrund stehen, so ist die Palette der geleisteten Hilfen für die Bürger sehr viel umfangreicher. Wegen der zunehmenden Technisierung in allen Lebensbereichen müssen die Feuerwehrleute heute neben der Brandbekämpfung ein großes und differenzierendes Einsatzspektrum bewältigen. Neben vielen unterschiedlichen technischen Hilfeleistungen muss auch der ebenfalls mit vielen Einsätzen immer stärker belastete Rettungsdienst regelmäßig unterstützt werden. Um dies alles schnell und fachkompetent leisten zu können, bedarf es sorgfältiger Aus- und Fortbildungen der Feuerwehrdienstleistenden und regelmäßiger Übungen.
Kreisbrandinspektion
Die Tätigkeit der Kreisbrandinspektion ist eine Staatsaufgabe des Landkreises Aschaffenburg. Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren auf sechs Jahre gewählt. Er wird von der Regierung von Unterfranken bestätigt.
Die rechtliche Stellung des Kreisbrandrates und der Kreisbrandinspektion ergibt sich aus diversen Gesetzen und Vorschriften wie z.B. dem Bayerischen Feuerwehrgesetz, der Bayerischen Verfassung und der Bayerischen Gemeindeordnung grundsätzlich jedoch immer als staatliche Aufgabe
Der Kreisbrandrat ernennt im Benehmen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren die erforderlichen Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister. Zusammen bilden diese die Kreisbrandinspektion Aschaffenburg-Land.
Die Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister werden durch das Landratsamt Aschaffenburg bestätigt.
Näheres zu den Aufgaben und Zuständigkeiten finden Sie auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes.
Die Kreisbrandinspektion des Landkreises Aschaffenburg hat folgende Aufgaben:
Kreisausbildung im Landkreis Aschaffenburg
- Beratung des Landratsamtes in Fragen des abwehrenden Brandschutzes
- Beratung der Kommunen in Fragen des abwehrenden Brandschutzes
- Koordinierung der überörtlichen Alarm- und Einsatzplanung, Einsatzführung
- Beratung und Besichtigung der Feuerwehren im Landkreis
- Koordination der überörtlichen Ausbildung und Erhebung von Statistikdaten
- Schiedsrichteraufgaben bei Leistungsprüfungen und der Ausbildung gemäß FwDV2
- Verbindung zu anderen Organisationen z. B. THW ,Rettungsdienste, Polizei.
- Grundsätzliche Organisation der Kreisbrandinspektion
Dabei wird der Kreisbrandrat von 3 Kreisbrandinspektoren und 17 Kreisbrandmeistern unterstützt.
Des Weiteren ergänzen aufgrund der speziellen Anforderung im Landkreis Aschaffenburg mehrere Fachberater die Kreisbrandinspektion.