Afrikanische Schweinepest (ASP)

Wichtiger Hinweis

Stand: 04.03.2025         Pressemitteilung Nr. 40/2025

Präventive Fallwildsuche abgeschlossen

Am Montag, den 3. März 2025 konnte die präventive Fallwildsuche entlang der hessischen Grenze abgeschlossen werden. Damit enden auch die vorübergehend tiefer angesetzten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Bundesstraßen B 26 und B 469 sowie auf der Kreisstraße AB 8. Bayern gilt weiterhin als frei von der Afrikanischen Schweinepest ASP.

Am Dienstag, den 18. Februar 2025 wurde eine erneute Suchaktion mit Hilfe von Hundestaffeln gestartet, um vor allem in den Wäldern bei Großostheim und Stockstadt am Main nach verendeten Wildschweinen zu suchen. Es handelte sich um eine rein präventive Maßnahme, um im Ernstfall eine Einschleppung der ASP in den Freistaat frühzeitig zu erkennen. Es besteht kein Anlass zur Sorge.

Die zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den umliegenden Straßen waren während der Suche zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer notwendig, da durch die Hundestaffeln Wildtiere aufgeschreckt werden können.

Insgesamt setzt der Landkreis Aschaffenburg bereits seit vielen Jahren auf Prävention und bereitet sich intensiv vor, um zügig und entschlossen weitere Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Einschleppung und Verbreitung der ASP realisieren zu können. Daher stehen sowohl Meldeketten fest, als auch zahlreich Ausrüstung bereit wie zum Beispiel Schutzkleidung und Transportutensilien wie ein besonderer Bergungsanhänger an den extra errichteten Verwahrstellen. Zudem sind in den vergangenen Jahren alle bekannten Schweinehalterinnen und -halter immer wieder zum Thema sensibilisiert worden.

Die ASP ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen und andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich.

Wer ein verendetes Schwein im Landkreisgebiet finden sollte, wird gebeten, eine Meldung an die Jagdpächterin, den Jagpächter oder das Veterinäramt zu machen. Generell sollten - egal in welchem Gebiet - keine Fleisch- und Wurstreste in der Landschaft hinterlassen werden. Zwar wäre Fleisch infizierter Tiere unbedenklich für den Menschen, kann aber ein relevanter Übertragungsweg auf andere Schweine und Wildschweine sein.


Aktuelle Lage

Am 14. Juni 2024 wurde im hessischen Landkreis Groß-Gerau das Virus der Afrikanischen Schweinepest bei mehreren Wildschweinen nachgewiesen. Mittlerweile sind v.a. vielen Landkreis in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg betroffen. Bisher wurden 1113 positive Wildschweine festgestellt (Stand 18.02.2025). Auch waren bisher 10 Betriebe mit gehaltenen Schweinen von der ASP betroffen.

Was bedeuten die ASP-Virusnachweise in Hessen für Bayern und Aschaffenburg?

Aufgrund der Nähe zu Hessen (etwa 22 km vom Fundort in Hessen zur bayerischen Landesgrenze) laufen die Präventionsmaßnahmen in Bayern weiterhin auf Hochtouren. Bereits in den vergangenen Jahren wurden vermehrt Vorkehrungen getroffen, die aufgrund der aktuellen Lage jetzt noch weiter intensiviert werden. Bis jetzt gibt es keinen Nachweis der ASP in Bayern.

Der Freistaat Bayern hat, laut Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung, seine Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest weiter verstärkt.

Um eine mögliche Verschleppung der ASP nach Aschaffenburg frühestmöglich zu erkennen und um eine Ausbreitung größtmöglich einzudämmen, haben der Landkreis und die Stadt Aschaffenburg Ende Juni 2024 tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen für Haus- und Wildschweine erlassen, inkl. erforderlicher Anpassungen (siehe unten).

Eine weitere wichtige Präventionsmaßnahme ist die Reduzierung des Wildschweinbestandes durch intensive Bejagung. Hierzu wird die Abschussprämie für Jägerinnen und Jäger auf 100 Euro pro Wildschwein erhöht (rückwirkend für das Jagdjahr 2024).

Weiterhin werden aktuell, an mehreren Stellen im Landkreis und der Stadt Aschaffenburg, Konfiskatsammelstellen eingerichtet, um den Wildschweinaufbruch unschädlich beseitigen zu können. Hier können Jägerinnen und Jäger den Wildschweinaufbruch entsorgen. Momentan werden für die Entsorgung keine Kosten erhoben.

Pressemitteilungen

Konfiskatsammelstellen

Aktuell sind folgende Konfiskatsammelstellen eingerichtet und in Betrieb:

Weitere Anlieferungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft.

ASP-Hotline

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat eine ASP-Hotline eingerichtet:
Telefon: 0 91 31 - 6808 5700

Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Außerdem bietet das LGL unter LGL-Bayern Infos und FAQs zur ASP weitere Informationen für betroffene Personengruppen (Lebensmittelunternehmen, Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger) und weitere Fragen bezüglich der Afrikanischen Schweinepest an.

Allgemeinverfügungen

Landkreis Aschaffenburg

Tierseuchen- ASP Allgemeinverfügung Landkreis Aschaffenburg - amtl. Bekanntmachung vom 20.06.2024

Stadt Aschaffenburg

Tierseuchen- ASP Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg - amtl. Bekanntmachung vom 20.06.2024 

Tierseuchen-ASP- Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg 2. Änderung vom 13.08.2024

Tierseuchen - ASP Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg 3. Änderung vom 12.09.2024

Tierseuchen-ASP- Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg zur Erkennung und Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen vom 08.08.2024