Pressemitteilungen/News
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Meldungen der Pressestelle des Landratsamtes.
Zudem stellen wir Ihnen hier unsere Pressemitteilungen der vergangenen zwölf Monate zur Verfügung.
Schülerinnen und Schüler, die bisher noch keinen Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr gestellt haben, müssen diesen bis 31. Oktober einreichen. An diesem Tag endet die Frist für die Antragstellung, später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Dieser Termin gilt für alle, die im Schuljahr 2021/22 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 465 Euro pro Schuljahr übersteigen. Der Gesetzgeber mutet Familien einen Eigenanteil in Höhe von 465 Euro pro Schuljahr zu. Ab dem Schuljahr 2022/23 beträgt dieser Selbstbehalt 490 Euro pro Schuljahr.
Dieser Eigenanteil gilt jedoch nicht für Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für mindestens drei Kinder bezogen haben.
Auch Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind, müssen diesen Eigenanteil nicht tragen.
Die Fahrtkosten können jedoch nur gegen Vorlage der Fahrkarten zurückerstattet werden.
Zum Antrag: Formularseite (Name: "Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel")
Weitere Informationen:
Schülerbeförderung
Landratsamt Aschaffenburg
E-Mail: Schuelerbefoerderung@Lra-ab.bayern.de
Jochen Halbleib, Tel.: 06021/394-300
Stefanie Wombacher, Tel.: 06021/394-322
Maria Matreux, Tel. 06021/394-541
Dorina Kern, Tel. 06021/394-301
Kontakte
Pressestelle
Telefon: 06021/394-756
Telefax: 06021/394-984
Pressestelle@lra-ab.bayern.de
Sitzungstermine
An diesen Tagen finden die Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse statt: