Windeln

Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein vom Landratsamt belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 Euro, wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen.

Der Zuschussantrag wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr erneut ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschuss kann mit dem Antragsformblatt elektronisch an das Landratsamt Aschaffenburg geschickt werden. Er ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. 

Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,00 Euro, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.

Folgende Unterlagen müssen mit eingereicht werden:

  • Geburtsurkunde des Wickelkindes in Kopie
  • Rechnung über den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Nutzung eines Windeldienstes (Original)

Alternativ kann auch ein analoger Zuschussantrag ausgefüllt und eingereicht werden. Dieser ist auch bei allen Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Wenn Windeln über einen Internethändler oder Auktionator (zum Beispiel eBay) erworben werden, muss als Beleg der Ausdruck der Benachrichtigung über den erteilten Zuschlag und den Originalkontoauszug mit dem Überweisungsbetrag für die gekauften Windeln beigelegt werden. Quittungen von Privatpersonen können wir leider nicht anerkennen.

Der Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen.

Ab dem fünften Kind kann übrigens eine Härtefallregel angewendet werden, wonach für die genutzte Restmülltonne nur eine geringere Grundgebühr gezahlt werden muss. Nähere Informationen hierzu erteilt die Müllgebührenstelle.

Weitere Informationen können unserem Flyer entnommen werden: