Straßenbau
Vorinformationen
Öffentliche Ausschreibungen
- In diesem Bereich gibt es zur Zeit keine veröffentlichungspflichtigen Ausschreibungen.
Informationen nach § 20 Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung
- In diesem Bereich gibt es zur Zeit keine veröffentlichungspflichtigen Ausschreibungen.
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet bei bestimmten Zuschlagserteilungen diese sechs Monate zu veröffentlichen
- Siehe BayVeBe | Startseite (bayern.de) für aktuelle Zuschlagsbekanntmachungen
Weitere Informationen: Fachbereich 13 - Tiefbauverwaltung