Straßenbau

Vorinformationen

Öffentliche Ausschreibungen

  • In diesem Bereich gibt es zur Zeit keine veröffentlichungspflichtigen Ausschreibungen.

Informationen nach § 20 Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung

  • In diesem Bereich gibt es zur Zeit keine veröffentlichungspflichtigen Ausschreibungen.

Nach § 20 Abs. 3 VOB/A ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet bei bestimmten Zuschlagserteilungen diese sechs Monate zu veröffentlichen

  • Siehe BayVeBe | Startseite (bayern.de) für aktuelle Zuschlagsbekanntmachungen

Weitere Informationen: Fachbereich 13 - Tiefbauverwaltung