Fallsteuernde Jugendhilfe

Die fallsteuernde Jugendhilfe widmet sich der Einzelfallarbeit auf steuernder Ebene.

Im Aufgabenbereich des Fachbereiches 21 beinhaltet ist die bedarfsgerechte Bereitstellung von Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien, die Erbringung von Beratungsleistungen sowie die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht. Darüber hinaus obliegt dem Fachbereich die Verantwortlichkeit im Bereich Kindeswohlgefährdung, Jugendhilfeplanung sowie Abwicklung von finanziellen Aspekten zu gewährten Hilfen und deren Controlling. 

Die Kontaktdaten der Leitung des Fachbereiches 21 befinden sich in folgendem Dokument:

Der Fachbereich 21 ist untergliedert in die folgenden vier Arbeitsbereiche, mit unterschiedlichen Zuständigkeiten:

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der allgemeine soziale Dienst ist zuständig für Hilfen zur Erziehung und Kindeswohlgefährdung. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in folgendem Dokument:

Besonderer Sozialer Dienst

Der besondere soziale Dienst ist in Form von drei separaten Fachdiensten zuständig für Eingliederungshilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren sowie Trennungs- und Scheidungsberatung. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in folgendem Dokument:

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für alle finanziellen und verwaltungsrechtlichen Prozesse des Fachbereiches. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in folgendem Dokument:

Stabsstellen

Die Stabsstellen des Fachbereiches sind zuständig für Controlling, Qualitätssicherung, Jugendhilfeplanung sowie die Aufgaben des Verfahrenslotsen. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in folgendem Dokument: