Nutztierhaltung; Anzeige
Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.
Beschreibung
Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.
Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.
Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.
Voraussetzungen
Sie halten eine der oben genannten Tierarten.
Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.
Hinweise
Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.
Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.
Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Anträge und Formulare / Merkblätter
- Tierseuchen- Anmeldung Tierhaltung (DOCX, 1.5 MB)
- Tierseuchen- Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (PDF, 303 kB)
- Tierseuchen- Erfassungsbogen Geflügelhaltung (DOCX, 18 kB)
- Tierseuchen- Meldung einer Bienenhaltung (DOCX, 550 kB)
- Tierseuchen- Schaf/Ziege Bestandsregister (PDF, 1.6 MB)
- Tierseuchen- Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung Schaf/Ziege (PDF, 243 kB)
- Tierseuchen- Merkblatt Freilandhaltung Schwein (PDF, 159 kB)
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Veterinäramt - Tierhaltung: Anmeldung
Sie können die Tierhaltung nach § 26 Viehverkehrsverordnung online anzeigen.
- Veterinäramt - Geflügelhaltung: Anmeldung / Erfassungsbogen
Sie können Geflügelhaltung online anzeigen. - Veterinäramt - Bienenvölker: Meldung
Sie können die Meldung der Bienenvölker für die Veterinärbehörde online anzeigen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- § 26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
Redaktionell verantwortlich
Stand: 22.11.2024
Weitere Informationen
Kontakt
Veterinärwesen : Detailseite
Fachbereich 34
Leitung: Herr Klein