Landschaftsbestandteil; Festsetzung
Teile der Landschaft, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von z. B. Naturdenkmalen erfüllen, können als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden.
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Stand: 07.11.2024
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Fachbereich 51
Leitung: Ralf Eyring