Gemeinsame Sorge; Erklärung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 10.12.2024
Weitere Informationen
Kontakt
UVG, Beistandschaft, Beurkundungen : Detailseite
Arbeitsbereich 22.3
Leitung: Herr Ebert