Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Hans-Hench-Senior-Stiftung

Beschreibung

Hans-Hench Senior Stiftung

Gefördert werden können: 
  • bedürftige, würdige und befähigte Berufstätige des kaufmännischen und technischen Bereichs;
  • bedürftige, würdige und befähigte Fortbildungswillige des kaufmännischen und technischen Bereichs, die arbeitslos geworden sind.
Weitere Voraussetzungen für die Förderung:
  • Wohnsitz im Landkreis Aschaffenburg
  • kein Anspruch auf BaföG
  • erfolgreicher Abschluss der Maßnahme
  • Antragstellung bis spätestens 31. März eines Jahres

Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sogenanntes "Meister-BaföG" werden angerechnet, sofern sie nicht als Darlehen gewährt werden.

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