Antragstellung für die Vereinspauschale 2024

Auch für das Kalenderjahr 2024 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e. V. (BVS Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Die Förderung ist wie bisher an einen förmlichen Antrag gebunden. Dieser muss für das Jahr 2024 mit sämtlichen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen im Original oder ergänzt mit der Erklärung zur Einreichung von Lizenzen) und unterschrieben, bis spätestens

1. März 2024 (Datum des Poststempels)

an das Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gesandt werden. Die Einreichung der Anträge ist auf dem Postweg, per E-Mail oder online im Bayernportal möglich. Zu beachten ist, dass eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Vereine, die im Jahr 2023 mit der Vereinspauschale auch einen Energiepreiszuschuss bewilligt bekommen haben, müssen bis 30. April 2024 die tatsächlichen Energiemehrkosten durch geeignete Unterlagen nachweisen.

Alle Neuerungen und Informationen zu den Sportförderrichtlinien sowie die Antragsformulare finden sich auf der Homepage des Landkreises unter Vereinspauschale.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter den Telefonnummern 0 6 021 - 394 2316 und -2311 oder per E-Mail an Vereinspauschale@Lra-ab.bayern.de zur Verfügung. Es kann auch eine Nachricht hinterlassen werden, in welcher um Rückruf gebeten wird.

02.01.2024