Verkehrsbehinderungen durch Versammlung am 12. Januar

Am Freitag, den 12. Januar 2024 kann es auf Grund einer Versammlung in der Zeit von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr zu Verkehrsbehinderungen kommen. Laut Bescheid darf die Versammlung auf der Bundesstraße B 26 zwischen dem Hösbacher Stachus und dem Kreisverkehr Weyberhöfe - vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung - stattfinden.

Dabei gelten insbesondere folgende Auflagen:

  • Zum Kreisverkehr beziehungsweise zum Kreuzungsbereich ist ein Sicherheitsabstand von fünf Metern zu halten.
  • Das Mitführen von Anbaugeräten wie etwa Pflügen und Anhängern sowie von Ladung ist nicht gestattet.
  • Gefährliche Werkzeuge wie Äxte und Mistgabeln sind verboten.
  • Dauerhaftes Hupen ist untersagt und die Lautstärke insgesamt auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Das Abwerfen von Flyern, Zeitschriften oder ähnlichem ist untersagt.

Vom Veranstalter wurde für diese Zeit eine Vollsperrung der Autobahn A 3 in beide Richtungen zwischen den Anschlussstellen Hösbach und Bessenbach/Waldaschaff angemeldet. Auf Grund der daraus entstehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde der Versammlungsort seitens des Landratsamtes geändert. Ein Verbot der Versammlung wurde damit nicht ausgesprochen.

Während das Versammlungsrecht als hohes und besonders schützenswertes Gut gesehen wird, wiegt es nicht die Vielzahl der Gründe auf, die sich als Risiken aus dem ursprünglich angemeldeten Versammlungsort ergeben hätten. Insbesondere gilt es, das Leben und die Gesundheit der Versammlungsteilnehmenden sowie der unbeteiligten Verkehrsteilnehmenden auf der Autobahn zu schützen, die auch laut den zahlreichen Gefahrenprognosen unter anderem der Polizei gefährdet wären.

Hierbei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass an dieser Stelle der Autobahn täglich rund 90.000 Fahrzeuge passieren - eine Ausfahrt weiter sind es etwa 110.000 Fahrzeuge. Dabei ist nicht nur auf Grund der Streiks der GDL mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen, sondern auch wegen des Endes der hessischen Ferien am 13. Januar. Im betroffenen Streckenabschnitt und dessen direktem Umfeld finden sich neun Unfallhäufungsstellen. Dabei ist nicht nur die Unfallhäufigkeit, sondern auch die Schwere zu berücksichtigen, die immer wieder zum Tod führt.

Abseits der eigentlichen Vollsperrung würden nicht nur die Staus auf dem nachgeordneten Straßennetz erhebliche Risiken für Unfälle bergen. Insbesondere würde ein Rückstau in die Autobahn-Einhausung eine besondere Gefahrenstelle darstellen.

Aus Sicht des Landratsamtes und nach Rücksprache mit Polizei sowie der Autobahn GmbH gibt es keine Auflagen, die das Risiko für Leben und Gesundheit derart reduzieren, dass eine stationäre Versammlung auf beiden Fahrtrichtungen der Autobahn gerechtfertigt werden kann. Als mildestes Mittel, um die Versammlungsfreiheit zu wahren, bietet es sich an, den Versammlungsort auf die nahe gelegene Bundesstraße B 26 zu verlegen.

11.01.2024