Verkehrsbehinderung durch Versammlung am 3. Februar

Am Samstag, den 3. Februar 2024 ist erneut mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Grund hierfür ist ein Demonstrationszug.

Laut Bescheid darf dieser um 9:00 Uhr im Mömbriser Hutzelgrund starten, um dann über die Staatsstraßen St 2443, St 2309, St 2305 und St 2307 durch Schimborn Richtung Hösbach zu führen. Am Stachus darf die Versammlung auf die B 26 zum Kreisverkehr an den Weyberhöfen abbiegen, um dort über die Kreisstraße AB 2 zurück auf die St 2307 zu gelangen. Von Hösbach-Bahnhof führt die Strecke dann durch Bessenbach und Hessenthal auf die St 2312, bis die Versammlung auf dem Festplatz Martinswiese in Marktheidenfeld ihr Ende findet.

Die exakte Route kann auf www.kreiskarte-ab.de unter „Demonstrationen“ eingesehen werden.

Für die Versammlung gelten insbesondere die folgenden Auflagen:

  • Das Mitführen von Anbaugeräten wie etwa Pflügen und Anhängern sowie von Ladung ist nicht gestattet.
  • Gefährliche Werkzeuge wie Äxte, Mistgabeln oder Motorsägen sind verboten.
  • Dauerhaftes Hupen ist zum Schutze der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer untersagt.
  • Insgesamt ist die Lautstärke auf ein Mindestmaß zu beschränken, um Anwohnerinnen und Anwohner sowie umliegend Berufstätige nicht unnötig zu stören.
  • Das Abwerfen von Flyern, Zeitschriften oder ähnlichem ist untersagt.

Auf Grund des grundgesetzlich geschützten Rechts auf Versammlungsfreiheit sind Versammlungen nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig. Den Kreisverwaltungsbehörden steht es nur in Ausnahmefällen zu, Versammlungen zu versagen. Im Regelfall beschränken sich die Möglichkeiten daher auf die Festsetzung von Auflagen, wie Ort, Zeit oder Zahl der Ordnerinnen und Ordner.

01.02.2024