Verkehrsbehinderungen durch Versammlung am 20. Januar
Am Samstag, den 20. Januar 2024 ist erneut mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Grund ist ein Demonstrationszug.
Laut Bescheid darf dieser um 10 Uhr im Industriegebiet Alzenau-Süd über die St 2443 nach Hörstein starten. Durch Wasserlos hindurch führt er nach Alzenau hinein, um auf die Wasserloser Straße zu biegen und bewegt sich dann am Rathaus vorbei auf die Hanauer Straße. Über die AB 25 am Meerhofsee vorbei setzt sich der Versammlungszug auf der St 2805 fort und nimmt in Kahl am Main die K-Trasse. Auf der St 3308 geht es weiter durch Kahl am Main und Karlstein am Main, um an der Lindighalle zurück auf die St 2443 zu führen und die Rundfahrt zu schließen. Im Kreisverkehr am Industriegebiet Alzenau-Süd löst sich die Versammlung ohne Abschlusskundgebung auf.
Der Streckenverlauf findet sich auch in der digitalen Kreiskarte auf www.kreiskarte-ab.de unter „Demonstrationen“ eingezeichnet.
Der Demonstrationszug wird als geschlossene Versammlung auch während Rotphasen über Ampeln fahren.
Für die Versammlung gelten insbesondere die folgenden Auflagen:
- Das Mitführen von Anbaugeräten wie etwa Pflügen und Anhängern sowie von Ladung ist nicht gestattet.
- Gefährliche Werkzeuge wie Äxte, Mistgabeln oder Motorsägen sind verboten.
- Dauerhaftes Hupen ist zum Schutze der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer untersagt.
- Insgesamt ist die Lautstärke auf ein Mindestmaß zu beschränken, um Anwohnerinnen und Anwohner sowie umliegend Berufstätige nicht unnötig zu stören.
- Das Abwerfen von Flyern, Zeitschriften oder ähnlichem ist untersagt.
Auf Grund des grundgesetzlich geschützten Rechts auf Versammlungsfreiheit sind Versammlungen nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig. Den Kreisverwaltungsbehörden steht es nur in Ausnahmefällen zu, Versammlungen zu versagen. Im Regelfall beschränken sich die Möglichkeiten daher auf die Festsetzung von Auflagen, wie Ort, Zeit oder Zahl der Ordnerinnen und Ordner.