Vorschlagsfrist für Landkreis-Ehrung für ehrenamtliche Vereinsarbeit

Bis zum 29. Februar können Ehrenamtliche für die diesjährige Auszeichnungsrunde für Verdienste in Vereinen und Verbänden vorgeschlagen werden. Vorschläge können ausschließlich online eingereicht werden unter „Service > Formulare > Orden und Ehrungen“.

Vorgeschlagen werden können Menschen, die sich seit mindestens 20 Jahren ehrenamtlich engagieren

  • als Vorstandsmitglied im gleichen Verein, Verband oder Organisation im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen oder
  • in sonstiger verantwortlicher Stelle eines Vereins, Verbandes oder einer Organisation und sich in dieser Funktion besonders verdient gemacht haben.

Für die Ehrung muss der Verein seinen Sitz im Landkreis haben. Soweit es sich um einen überörtlichen Verband handelt, muss er auch für den Landkreis zuständig sein und die zu ehrende Person im Landkreis wohnen.

Eine erneute Ehrung ist ab 30-jährigen Verdiensten möglich. In jedem Fall müssen die langjährigen Verdienste mindestens bis zum 1. Januar 2021 erbracht worden sein.

Im Bereich des Feuerwehrwesens gelten die Maßgaben nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein.

Bei Rückfragen zur Antragstellung ist das Landratsamt unter schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de und 06021/394-593 sowie -594 erreichbar.

Der Ehrenabend soll voraussichtlich 28. Juni 2024 in Hösbach stattfinden.

24.01.2024