Online-Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde

Das Landratsamt weist nochmals freundlich darauf hin, dass für eine persönliche Vorsprache im Fachbereich für Ausländer- und Einbürgerungswesen zwingend eine vorige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Wunschtermine können auf der Homepage des Landkreises unter „Terminvereinbarung“ gebucht werden. Dabei können hinsichtlich der Ausländerbehörde folgende Anliegen angegeben werden:

  • Abholung Verpflichtungserklärung
  • Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Übertrag/Verlängerung der Niederlassungserlaubnis
  • Abholung elektronischer Aufenthaltstitel
  • Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
  • Notfalltermine (zur Ausstellung einer Bescheinigung)
  • Sonstiges (beispielsweise Beratung)

Für den Übertrag des elektronischen Aufenthaltstitels besteht außerdem die Möglichkeit, die biometrischen Daten eigenständig über ein Self-Service-Terminal zu erfassen. Dieses steht montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr zur Nutzung ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung. Für jede Nutzung des Self-Service-Terminals fallen zusätzlich zur Gebühr des Aufenthaltstitels Kosten in Höhe von acht Euro an.

Im Bereich Einbürgerung, Namensänderung und Urkunden stehen bei der Terminbuchung folgende Anliegen zur Auswahl:

  • Telefonische Beratung zu den Einbürgerungsvoraussetzungen
  • Vorlage oder Nachreichen von Unterlagen zu einem bereits gestellten Einbürgerungsantrag
  • Abholung der Einbürgerungszusicherung
  • Abholung der Einbürgerungsurkunde
  • Namenänderung - Abgabe des Antrages mit Unterlagen
  • Abholung der Namensänderungsurkunde
  • Vorbeglaubigung einer Urkunde

Zur Stellung von ausländerrechtlichen Anträgen und Einbürgerungsanträgen stehen auch verschiedene Online-Verfahren auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung.

Mit der Online-Terminbuchung werden unnötige Wartezeiten verhindert und sichergestellt, dass das Anliegen dann auch bearbeitet werden kann. Weitere Informationen finden sich auf der Website.

Das Landratsamt weist nochmals freundlich darauf hin, dass für eine persönliche Vorsprache im Fachbereich für Ausländer- und Einbürgerungswesen zwingend eine vorige Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Wunschtermine können auf der Homepage des Landkreises unter „Terminvereinbarung“ gebucht werden. Dabei können hinsichtlich der Ausländerbehörde folgende Anliegen angegeben werden:

 

·         Abholung Verpflichtungserklärung

·         Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

·         Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

·         Übertrag/Verlängerung der Niederlassungserlaubnis

·         Abholung elektronischer Aufenthaltstitel

·         Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel

·         Notfalltermine (zur Ausstellung einer Bescheinigung)

·         Sonstiges (beispielsweise Beratung)

 

Für den Übertrag des elektronischen Aufenthaltstitels besteht außerdem die Möglichkeit, die biometrischen Daten eigenständig über ein Self-Service-Terminal zu erfassen. Dieses steht montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr zur Nutzung ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung. Für jede Nutzung des Self-Service-Terminals fallen zusätzlich zur Gebühr des Aufenthaltstitels Kosten in Höhe von acht Euro an.

 

Im Bereich Einbürgerung, Namensänderung und Urkunden stehen bei der Terminbuchung folgende Anliegen zur Auswahl:

 

·         Telefonische Beratung zu den Einbürgerungsvoraussetzungen

·         Vorlage oder Nachreichen von Unterlagen zu einem bereits gestellten Einbürgerungsantrag

·         Abholung der Einbürgerungszusicherung

·         Abholung der Einbürgerungsurkunde

·         Namenänderung - Abgabe des Antrages mit Unterlagen

·         Abholung der Namensänderungsurkunde

·         Vorbeglaubigung einer Urkunde

 

Zur Stellung von ausländerrechtlichen Anträgen und Einbürgerungsanträgen stehen auch verschiedene Online-Verfahren auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung.

 

Mit der Online-Terminbuchung werden unnötige Wartezeiten verhindert und sichergestellt, dass das Anliegen dann auch bearbeitet werden kann. Weitere Informationen finden sich auf der Website.
12.02.2024