Beschwerden, Ideen und Kritik

Sollte einmal etwas nicht den Erwartungen entsprechen, bietet die Stabsstelle L1 die Möglichkeit zur Einreichung von Ideen und Kritik. 

Landratsamt; Einreichung einer Beschwerde oder Eingabe

Beschwerde an die zuständigen Fachbereiche

Bezüglich des jeweiligen Anliegens ist es sinnvoll, sich zunächst an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Fachbereichs zu wenden. Die Vorgesetzten der einzelnen Fachbereiche stehen bei Fragen zur Verfügung.

Eine Übersicht der Verwaltungsstruktur sowie die Kontaktdaten sind hier zu finden:

Ämter und Personen

Beschwerdestelle

Gerne hilft auch die Stabsstelle L1 weiter und unterstützt bei der Klärung des jeweiligen Anliegens.

Hierzu wird eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme empfohlen. Für ein persönliches Gespräch im Landratsamt ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig. 

Kontakt zu Landrat Dr. Legler

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Aschaffenburg können ihre Fragen und Anliegen auch direkt an Landrat Dr. Legler richten und verschiedene Themen ansprechen.

Landrat

Rechtsbehelfe und Zuständigkeit

Bitte beachten: Eine rechtlich vorgeschriebene Erklärung (förmlicher Rechtsbehelf), wie zum Beispiel ein Widerspruch, muss an die Fachbereiche gerichtet sein. Auch sind hier eventuell Fristen zu beachten.

Das Landratsamt Aschaffenburg kann nur Angelegenheiten des Landkreises Aschaffenburg klären. Für Beschwerden im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aschaffenburg ist die Stadtverwaltung zuständig. Die Internetseite der Stadt Aschaffenburg ist hier zu finden: www.aschaffenburg.de