Fachbereich 41 - Kommunalaufsicht und Wahlen

Die Kommunalaufsicht übernimmt die Aufgaben des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde der 32 kreisangehörigen Gemeinden und der Schul- und Zweckverbände. Daneben ist der Fachbereich für die Durchführung und Organisation sämtlicher Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide verantwortlich.

Kommunalaufsicht

Die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörde umfassen insbesondere folgende Aufgabengebiete:

  • kommunales Verfassungsrecht,
  • Ortsrecht,
  • kommunales Wirtschaftsrecht,
  • kommunales Abgabenrecht,
  • Dienst- und Rechtsaufsichtsbeschwerden und
  • Zuschüsse/Zuwendungen

In dieser Funktion ist sie Ansprechpartner für alle Fragen des Kommunalrechts, zum Beispiel rund um die Durchführung von Gemeinderatssitzungen oder die Fassung neuer Satzungen. Wichtige Bestandteile sind die Überprüfung und Genehmigungen der Haushaltssatzungen, die rechtsaufsichtliche Überprüfung und Beratung in vielerlei Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden, die Entscheidung über Widersprüche – die gegen Bescheide von Gemeinden eingelegt werden (zum Beispiel Erschließungsbeiträge, Wasserversorgungsbeiträge, Friedhofsgebühren, Hundesteuer, Feuerwehrkostenersatz) und die Beurteilung von Zuschussanträgen für Investitionsmaßnahmen der Gemeinden. Auch werden die Rechtsaufsichtsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und Dienstaufsichtsbeschwerden über die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bearbeitet.

Wahlen

Die Kommunalaufsicht übernimmt ferner die Organisation und Abwicklung von Wahlen (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bezirkswahl, Bundestagswahl, Europawahl) und Volksbegehren und Volksentscheide sowie die Beratung der Gemeinden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.

Wahlen