Fachbereich A3 - Personalverwaltung
Die Personalverwaltung nimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
Stellen- und Personalplanung
Das Ziel der Stellen- und Personalplanung ist es, die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben durch ausreichendes und qualifiziertes Personal sicherzustellen.
Stellenbewirtschaftung
Durch die Stellenbewirtschaftung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Berücksichtigung von dienstlichen und individuellen Interessen optimal in den jeweiligen Arbeitsprozessen eingesetzt. Hierzu ist ein enges Miteinander mit den Fachbereichen des Hauses erforderlich, um sowohl den dienstlichen Belangen der Aufgabenerfüllung als auch den individuellen Fähigkeiten und Interessen Rechnung tragen zu können. Dies könnten beispielsweise Fragen zur Arbeitsplatz- oder Organisationsgestaltung sowie zu flexiblen Arbeitszeiten sein.
Personalservice
Über den Personalservice werden alle routinemäßigen Aufgaben administrativ abgewickelt. In diesem Zusammenhang sind gesetzliche, beamtenrechtliche und tarifrechtliche Regelungen, Dienstvereinbarungen sowie einzelvertragliche Vereinbarungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Unter anderem fallen folgende Aufgaben an:
- Abwicklung aller arbeitsrechtlich / dienstrechtlich relevanten Veränderungen (zum Beispiel Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen, Versetzungen, Ausscheiden, Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Unfallmeldungen)
- Berechnung und Auszahlung aller Entgelte und Gehälter sowie die Abrechnung von Reisekosten
- Arbeitszeit- und Urlaubsangelegenheiten
- Abwicklung der Sitzungen des Personalausschusses und Zusammenarbeit mit dem Personalrat