Personalservice

Über den Personalservice werden alle routinemäßigen Aufgaben administrativ abgewickelt. In diesem Zusammenhang sind gesetzliche, beamtenrechtliche und tarifrechtliche Regelungen, Dienstvereinbarungen sowie einzelvertragliche Vereinbarungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Unter anderem fallen folgende Aufgaben an:

  • Abwicklung aller arbeitsrechtlich / dienstrechtlich relevanten Veränderungen (zum Beispiel Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen, Versetzungen, Ausscheiden, Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Unfallmeldungen)
  • Berechnung und Auszahlung aller Entgelte und Gehälter sowie die Abrechnung von Reisekosten
  • Arbeitszeit- und Urlaubsangelegenheiten
  • Abwicklung der Sitzungen des Personalausschusses und Zusammenarbeit mit dem Personalrat