Tierseuchen

Das Veterinäramt ist Teil einer koorrdinierten Tierseuchenprävention und Tierseuchenbekämpfung. So koordiniert es unter anderem freiwillige und staatlich angeordnete Bekämpfungsprogramme, trifft Vorkehrungen für den Fall eines Seuchenausbruches und versucht, Krankheiten bereits im Vorfeld durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu verhindern (Prävention).

Insbesondere hochansteckungsfähige Tierseuchen wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Afrikanische Schweinepest können außerdem schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben und den internationalen Handel beeinträchtigen. Andere Tierseuchen, wie zum Beispiel die Tollwut, zählen zu den Zoonosen, das heißt auf den Menschen übertragbare Krankheiten.

Zudem unterliegen Tierausstellungen und Tiermärkte der behördlichen Überwachung zur Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuchen. 

Außerdem werden der nationale und internationale Tierverkehr überwacht und die dafür notwendigen amtstierärztlichen Bescheinigungen ausgestellt beziehungsweise überprüft. 

Reisen mit Tieren

Auch im Heimtierbereich ist tierseuchenrechtlich Vieles zu beachten.

Erste Informationen hierzu sind auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, (BMEL) zu finden:

Heimtiere Einreise in die EU 

Heimtiere Reisen innerhalb der EU

Länderspezifische Informationen für die Ausreise von Heimtieren und das Verbringen von Heimtieren im Reiseverkehr in Drittländer wie zum Beispiel Brasilien, Kanada und den USA  bietet zunächst das Auswärtiges Amt oder die Botschaft des jeweiligen Drittlandes in Deutschland.

Bürgerinnen und Bürger sollten sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder informieren, da zum Teil eine Tollwut-Titer-Bestimmung einschließlich einzuhaltender Wartezeiten erforderlich ist.

Grundvoraussetzungen für eine effektive Tierseuchenprävention und Tierseuchenbekämpfung im Nutztierbereich sind unter anderem

  • Anzeige des Tierbestandes beim Veterinäramt 
    (eine online-Anmeldung für Nutztierhaltung allgemein, Geflügelhaltung und Bienenhaltung ist möglich)
  • Tierkennzeichnung
  • Meldungen der Tierbestände und der Tierbewegungen in der HIT-Datenbank (bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden)
  • ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung
  • Anzeige des Bestandes bei der bayerischen Tierseuchenkasse
Allgemeine Hinweise und Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Tierseuchenrechtliche Anträge und Merkblätter