Fachbereich B1 - Finanzen, Controlling und Kreiskasse

Der Fachbereich „Finanzen, Controlling, Kreiskasse“ nimmt im Wesentlichen die folgenden Aufgaben wahr:

Haushaltsplan

Der Kreistag des Landkreises beschließt jährlich im Dezember den Haushaltsplan des Folgejahres. Er ist Grundlage und Handlungsrahmen für die Verwaltungstätigkeit des Folgejahres.

Nach Ablauf des Haushaltsjahres gibt der Jahresabschluss Auskunft, inwieweit die Einhaltung des Haushaltsplanes gelungen ist. Nach der Prüfung durch die Kreisrechnungsprüfung ist der Jahresabschluss vom Kreistag festzustellen. Der Kreistag entlastet schließlich den Landrat und die Landkreisverwaltung und bestätigt damit eine geordnete Buchführung. 

Der Landkreis Aschaffenburg verwendet seit 1. Januar 2009 die doppelte kommunale Buchführung (Doppik). 

Im Fachbereich „Finanzen, Controlling, Kreiskasse“ wird der Haushaltsentwurf aufgestellt.

Haushaltsführung

Das Fachbereich „Finanzen, Controlling, Kreiskasse“ ist für die unterjährige Haushaltsführung zuständig. Die laufenden Tätigkeiten umfassen unter anderem das Mahn- und Vollstreckungswesen, die Verbuchung der Ein- und Auszahlungen, das Förderwesen, die Aufstellung des Entwurfs für den nächsten Haushalt, die Erstellung des Jahresabschluss sowie vieles mehr.

Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderung)

Der Landkreis Aschaffenburg gewährt im Rahmen seiner verfügbaren Haushalts­mittel, jedoch ohne Rechtsanspruch, Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit in sportlichen und kulturellen Vereinen. Der Zuschuss beträgt 8,00 Euro für jedes Mitglied bis zum Alter von 27 Jahren. Maßgebend ist der Mitgliederstand am 31. Dezember des Vorjahres oder am 1. Januar des laufenden Jahres.

Hier gibt es weitere Informationen zur Antragsstellung:

Stiftungen

Der Landkreis Aschaffenburg verwaltet folgende Stiftungen:

Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung für den Landkreis Aschaffenburg wurde am 7. Juli 2009 durch die Regierung anerkannt. Die Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg spendete als Gründungsstifterin die ersten 100.000,00 Euro und weitere 50.000,00 Euro im Mai 2010. Auch in den Folgejahren wurde das Grundstockvermögen in erster Linie durch Zustiftungen durch die Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg gebildet.

Gemeinnützige Zwecke der Stiftung:
  • Sport
  • Kunst und Kultur einschließlich Denkmalpflege
  • Jugend-, Alten- und Familienpflege
  • Bildung und Erziehung
  • Natur und Umwelt

Satzung der Bürgerstiftung

Hans-Hench-Senior Stiftung

Die Stiftung fördert die berufsbezogene Weiterbildung von bedürftigen, würdigen und befähigten Fortbildungswilligen aus dem Landkreis Aschaffenburg (nach Abschluss der Berufsausbildung) im fremdsprachlichen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Bereich.

Der nachstehende Link gibt weitere Informationen bezüglich der Förderung und Antragsstellung:

Satzung der Hans-Hench-Senior Stiftung

Zweckverbände

Der Landkreis Aschaffenburg verwaltet folgende Zweckverbände:

Zweckverband Staatliche Realschule Bessenbach

Der Zweckverband hat die Aufgabe, für die Staatliche Realschule in Bessenbach den Aufwand nach dem jeweils geltenden Schulfinanzierungsgesetz zu tragen, soweit dieser nicht vom Staat zu übernehmen ist.

Satzung des Zweckverbandes der Realschule Bessenbach

Zweckverband Staatliche Realschule Großostheim

Der Zweckverband hat die Aufgabe, für die Staatliche Realschule in Großostheim den Aufwand nach dem jeweils geltenden Schulfinanzierungsgesetz zu tragen, soweit dieser nicht vom Staat zu übernehmen ist.

Satzung des Zweckverbandes der Realschule Großostheim

Zweckverband Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg

Der Zweckverband hat die Aufgabe, das für den Verkehrslandeplatz in Großostheim benötigte Gelände zu erwerben; auf dieses Gelände erstreckt sich der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes. Der Zweckverband hat weiter die Aufgabe, das erworbene Gelände zu verwalten. Er wird das erworbene Gelände dem Flugsport-Club Aschaffenburg e.V., der den Betrieb des Verkehrslandeplatzes für die Öffentlichkeit übernehmen wird, zur Benutzung überlassen. Die Benutzung kann auch einem anderen Träger überlassen werden, falls der Flugsport-Club Aschaffenburg e.V. selbst den Betrieb des Verkehrslandeplatzes aufgeben sollte.

Satzung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg

Weitere Dienstleistungen