Haushaltsplan

Der Kreistag des Landkreises beschließt jährlich im Dezember den Haushaltsplan des Folgejahres. Er ist Grundlage und Handlungsrahmen für die Verwaltungstätigkeit des Folgejahres.

Nach Ablauf des Haushaltsjahres gibt der Jahresabschluss Auskunft, inwieweit die Einhaltung des Haushaltsplanes gelungen ist. Nach der Prüfung durch die Kreisrechnungsprüfung ist der Jahresabschluss vom Kreistag festzustellen. Der Kreistag entlastet schließlich den Landrat und die Landkreisverwaltung und bestätigt damit eine geordnete Buchführung. 

Der Landkreis Aschaffenburg verwendet seit 1. Januar 2009 die doppelte kommunale Buchführung (Doppik). 

Im Fachbereich „Finanzen, Controlling, Kreiskasse“ wird der Haushaltsentwurf aufgestellt.