Örtliche Rechungsprüfung

Die örtliche Rechnungsprüfung umfasst die gesamte Wirtschaftsführung des Landkreises, wie beispielsweise die Prüfung der Jahresabschlüsse und der konsolidierten Jahresabschlüsse des Landkreises. Die Rechnungsprüfung erstreckt sich dabei unter anderem auf die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans, die ordnungsgemäße Aufstellung der Jahresabschlüsse beziehungsweise der konsolidierten Jahresabschlüsse, sowie unter anderem darauf, ob bei der Ausführung des Haushalts wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde.