Bauausschuss

Der Bauauschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für:

  • Behandlung von Bauvorhaben des Landkreises
  • Vergabe von Bauleistungen, insbesondere im Hoch-, Tief- und Deponiebau
  • Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen