Bauausschuss
Der Bauauschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Er ist zuständig für:
- Behandlung von Bauvorhaben des Landkreises
- Vergabe von Bauleistungen, insbesondere im Hoch-, Tief- und Deponiebau
- Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen