Ausschuss für Kreisentwicklung, kommunale Zusammenarbeit und Tourismus
Der Ausschuss für Tourismus und Regionale Zusammenarbeit ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Er ist zuständig für:
- Kreisentwicklung
- Wirtschaftsförderung
- Themen der kommunalen und regionalen Zusammenarbeit
- Entwicklung des Tourismus im Landkreis